Bauern- und Bäuerinnenschule:
Aufnahmevoraussetzung:
– Vollendung des 18. Lebensjahres und abgeschlossene Berufsausbildung
– oder die erfolgreiche Absolvierung einer mittleren oder höheren Schule
– oder die Vollendung des 20. Lebensjahres
Prüfungsvoraussetzung:
– Nachweis einer mindestens 2jährigen einschlägigen Berufspraxis
– Mindestalter von 20 Jahren
– Besuch eines Vorbereitungskurses oder der Bauern- und Bäuerinnenschule
Unterrichtsgegenstände:
Pflanzenbau, Nutztierhaltung, Landtechnik je 60 Std.; Unternehmensführung 80 Std.;
Politische Bildung 10 Std.; Religion 10 Std.; Wahlschwerpunkt 70 Std.; Praktischer Unterricht 150 Std.
Unterrichtsdauer:
Schuldauer 500 Unterrichtsstunden, vorwiegend an zwei Abenden pro Woche (Di. u. Do.) bzw. Freitag Nachmittag oder Samstag.
Dauer des Lehrganges: September 2023 bis März 2025
Prüfung: April 2025
Die Bauern- und Bäuerinnenschule 2023-25 wird in Kooperation mit der LFS Gießhübl durchgeführt.